W2-Professur Elektrifizierte Fahrzeugantriebssysteme
Die Technische Hochschule Ulm ist eine interdisziplinär und international aktive Technische Hochschule der Wissenschaftsstadt Ulm. In sechs Fakultäten sowie 18 Bachelor- und 10 Masterstudiengängen mit rund 3.500 Studierenden widmen sich die Professorinnen und Professoren der wissenschaftlichen Ausbildung, Weiterbildung und der angewandten Forschung.
An der Fakultät Maschinenbau und Fahrzeugtechnik ist zum 1. September 2025 oder später folgende Professur zu besetzen:
W2-Professur „Elektrifizierte Fahrzeugantriebssysteme“
Wir suchen eine Persönlichkeit mit fundierten Kenntnissen und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Elektrifizierung des Antriebsstranges von Fahrzeugen, insbesondere hinsichtlich der Integration der Komponenten ins Gesamtfahrzeug.
Vorlesungen im Bereich der Grundlagenausbildung sind zu übernehmen. Ein Engagement in der angewandten Forschung sowie im Technologie- und Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft wird erwartet. Die Bewerberin/der Bewerber soll am Austausch mit unseren internationalen Partnerhochschulen mitwirken und in der Lage und bereit sein, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten.
Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sollen sich Professorinnen und Professoren in den Selbstverwaltungsgremien der Fakultät und der Hochschule engagieren.
- Abgeschlossenes Hochschulstudium, das der Stelle entspricht
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach dem Hochschulabschluss liegen muss. Davon müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
- Nachweis einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion
- Pädagogische Eignung
Falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB1.
Mit der Professur sind Dienstaufgaben gemäß § 46 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg verbunden. Die erste Berufung in ein Professorenamt erfolgt grundsätzlich in einem Dienstverhältnis auf Probe (§§ 49, 50 LHG).
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber auf freie Professuren finden Sie hier2.
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