Ausbildung zum Verkäufer (m/w/d) / Einzelhandelskaufmann (m/w/d) – 2025
Ausbildung zum Verkäufer (m/w/d) / Einzelhandelskaufmann (m/w/d) – 2025
Vollzeit
Werde Teil unseres Azubi Clubs und starte deine Karriere mit einer Ausbildung bei ROSSMANN.
Du hast Lust, deine Stärken und dich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln? Du bist auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Beruf? Perfekt!
In deiner Ausbildung lernst du alles, was du brauchst, um die Abläufe im Einzelhandel zu organisieren, den Tag in der Filiale aktiv mitzugestalten und für unsere Kunden da zu sein. Als Experte (m/w/d) für Trends, Ernährung, Pflege und Kosmetik entwickelst du dich zu einem echten Verkaufstalent.
Start der Ausbildung : 15.08.2025
Dauer der Ausbildung: Verkäufer (m/w/d) - 2 Jahre
Einzelhandelskaufmann (m/w/d) - 3 Jahre
Gehalt: zwischen 1.009 und 1.210 Euro pro Monat im 1. Ausbildungsjahr
Ausbildung zum Verkäufer (m/w/d) / Einzelhandelskaufmann (m/w/d) – 2025
Das gibt’s bei uns obendrauf
Weihnachts- & Urlaubsgeld
Personalrabatt & Einkaufsgutscheine
Betriebsrente
Attraktive Produktboxen
Umfassendes Onboarding
ROSSMANN-Lernwelt
Arbeitsbekleidung & -schutz
Bikeleasing
Azubi-Woche
Azubi-Box
Sailtraining oder Trekkingtour
Weiterentwicklung & intensive Prüfungsvorbereitung
Digitales Lernen mit Prozubi
Corporate Benefits
Mitarbeiterorientiertes Familienunternehmen
Das bewirkst du bei uns
Deine Reise mit dem Azubi Club startet am 15. August 2025 in deiner ROSSMANN-Filiale. Wann und wo du zur Berufsschule gehst, hängt von der jeweiligen Filiale ab.
Schnell lernst du die Abläufe im Einzelhandel kennen und organisierst sie:
Wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast, wirst du bei guten Leistungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Bei uns kannst du beruflich vorankommen – und vielleicht eines Tages deine eigene Filiale führen!
Das bringst du mit
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Im Fließtext unserer Stellenanzeigen wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter.